Team

Unser Arbeitsbereich stellt vielfältige und hohe Anforderungen an das pädagogische Personal. Ein qualifiziertes, multiprofessionelles Team ist eine wichtige Grundvoraussetzung für unsere Tätigkeit.

Erzieher/-in (pädagogische Fachkraft):

  • Schulische Voraussetzung: Mittlere Reife.
  • 1 Jahr Vorpraktikum in einer Einrichtung mit regelmäßigen Seminartagen.
  • 2 Jahre Fachakademie für Sozialpädagogik.
  • 1 Jahr Berufspraktikum in einer pädagogischen Einrichtung mit intensiver Schulbegleitung, 2 praktischen Prüfungen, 1 Kolloquium und 1 Facharbeit.
  • Abschluss: „staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“.

Ein/-e Erzieher/-in ist berechtigt, eine Gruppe oder eine Kindertagesstätte zu leiten.

Kinderpfleger/-in (pädagogische Ergänzungs- oder Hilfskraft):

  • Mittelschulabschluss als schulische Voraussetzung.
  • 2 Jahre Berufsschule für Kinderpflege mit Praktika in Kindergärten.
  • Am Ende schriftliche und praktische Prüfung.
  • Abschluss: „staatlich anerkannte/-r Kinderpfleger/-in“.

Ein/-e Kinderpfleger/-in arbeitet als pädagogische Ergänzungskraft in der Gruppe.

Beide Ausbildungsberufe können auch in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen eingesetzt werden.

Heilpädagoge/-in

  • Mittlere Reife, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher oder eine gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung oder Abitur / Fachabitur.
  • Mindestens 1,5 Jahre Weiterbildung an einer Fachhochschule o.ä. inklusive Praktika und Hospitationen in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in heilpädagogischen Einrichtungen.
  • Am Ende folgen eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung.
  • Abschluss: „staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in“.

Sozialpädagoge/-in

  • Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
  • 3,5 Jahre Studium.
  • Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/-in.

Heilerziehungspfleger/-in (pädagogische Fachkraft):

  • Als schulische Voraussetzung ist die „Mittlere Reife“ festgelegt.
  • 2 Jahre Vorpraktikum.
  • 3 Jahre Ausbildung im sozialpflegerischen und  heilpädagogischen   

      Aufgabengebieten an einer Fachschule für Heilerziehungspflege.

Individualbegleitung:

Je nach Förderbedarf des zu begleitenden Kindes ist eine große Bandbreite an qualifiziertem Personal (von ungelernten, berufsfremden Kräften bis zur/zum Heilpädagogin/-gen) möglich.