
Unser Arbeitsbereich stellt vielfältige und hohe Anforderungen an das pädagogische Personal. Ein qualifiziertes, multiprofessionelles Team ist eine wichtige Grundvoraussetzung für unsere Tätigkeit.
Erzieher/-in (pädagogische Fachkraft):
- Schulische Voraussetzung: Mittlere Reife.
- 1 Jahr Vorpraktikum in einer Einrichtung mit regelmäßigen Seminartagen.
- 2 Jahre Fachakademie für Sozialpädagogik.
- 1 Jahr Berufspraktikum in einer pädagogischen Einrichtung mit intensiver Schulbegleitung, 2 praktischen Prüfungen, 1 Kolloquium und 1 Facharbeit.
- Abschluss: „staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“.
Ein/-e Erzieher/-in ist berechtigt, eine Gruppe oder eine Kindertagesstätte zu leiten.
Kinderpfleger/-in (pädagogische Ergänzungs- oder Hilfskraft):
- Mittelschulabschluss als schulische Voraussetzung.
- 2 Jahre Berufsschule für Kinderpflege mit Praktika in Kindergärten.
- Am Ende schriftliche und praktische Prüfung.
- Abschluss: „staatlich anerkannte/-r Kinderpfleger/-in“.
Ein/-e Kinderpfleger/-in arbeitet als pädagogische Ergänzungskraft in der Gruppe.
Beide Ausbildungsberufe können auch in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen eingesetzt werden.
Heilpädagoge/-in
- Mittlere Reife, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher oder eine gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung oder Abitur / Fachabitur.
- Mindestens 1,5 Jahre Weiterbildung an einer Fachhochschule o.ä. inklusive Praktika und Hospitationen in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in heilpädagogischen Einrichtungen.
- Am Ende folgen eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung.
- Abschluss: „staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in“.
Sozialpädagoge/-in
- Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.
- 3,5 Jahre Studium.
- Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/-in.
Heilerziehungspfleger/-in (pädagogische Fachkraft):
- Als schulische Voraussetzung ist die „Mittlere Reife“ festgelegt.
- 2 Jahre Vorpraktikum.
- 3 Jahre Ausbildung im sozialpflegerischen und heilpädagogischen
Aufgabengebieten an einer Fachschule für Heilerziehungspflege.
Individualbegleitung:
Je nach Förderbedarf des zu begleitenden Kindes ist eine große Bandbreite an qualifiziertem Personal (von ungelernten, berufsfremden Kräften bis zur/zum Heilpädagogin/-gen) möglich.